§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Anmeldung zur und die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung „Forum Medizinrecht“ (im Folgenden „Veranstaltung“). Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nur wirksam, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Veranstalter und Vertragspartner
Veranstalter und Vertragspartner ist:
Mag. Florian Höllwarth, MBL, LL.M., LL.M.
Rechtsanwalt
Garnisongasse 11, 1090 Wien, Österreich
E-Mail: office@medizinrechtforum.at
Die vollständigen Anbieterangaben entnehmen Sie dem Impressum.
§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website der Veranstaltung und ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen.
§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlung
Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website ausgewiesene Teilnahmegebühr. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung mittels Banküberweisung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist. Der Teilnahmeplatz ist erst nach vollständigem Einlangen der Teilnahmegebühr verbindlich reserviert. Die Rechnung wird mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt.
Wird bei der Anmeldung ein ermäßigter Frühbuchertarif („Early Bird“) in Anspruch genommen, setzt dieser voraus, dass sowohl die Anmeldung als auch der vollständige Zahlungseingang der Teilnahmegebühr bis spätestens 14. September 2026 beim Veranstalter erfolgen. Erfolgt die Zahlung erst danach, gilt die reguläre Teilnahmegebühr; der Differenzbetrag ist in diesem Fall nachzuzahlen.
§ 5 Rücktritt und Stornobedingungen
Eine Stornierung der Anmeldung hat schriftlich (z. B. per E-Mail an office@medizinrechtforum.at) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornoerklärung beim Veranstalter. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 1. Oktober 2026: kostenfreie Stornierung
- bis 16. Oktober 2026: 50% Rückerstattung der Teilnahmegebühr
- ab 17. Oktober 2026 – sowie bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers gemäß § 6 bei Kostenübernahme ist jederzeit möglich.
§ 6 Ersatzteilnehmer
Ist eine Teilnahme nicht möglich, kann der Teilnehmer nach rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Übertragung des bereits bezahlten Teilnahmeplatzes auf eine andere Person ist kostenfrei.
§ 7 Absage und Änderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall von Vortragenden, zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Vorliegen höherer Gewalt – abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Nächtigungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit den Veranstalter kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft. Änderungen des Programms, des Ablaufs oder einzelner Vortragender bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
§ 8 Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Die im Rahmen der Veranstaltung sowie in den Seminarunterlagen vermittelten Inhalte dienen der allgemeinen fachlichen Information und ersetzen keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Für mitgebrachte Gegenstände und die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Bild-, Foto- und Tonaufnahmen (Einverständniserklärung)
Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Diese Aufnahmen können zur Dokumentation sowie zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet und veröffentlicht werden, insbesondere auf der Website der Veranstaltung, in Druck- und Onlinemedien sowie in sozialen Medien (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook).
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der Anfertigung und der vorgenannten Verwendung solcher Aufnahmen einverstanden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies vor Ort beim Veranstalter oder vorab per E-Mail an office@medizinrechtforum.at bekanntgeben; in diesem Fall wird im Rahmen des Möglichen auf gezielte Einzelaufnahmen verzichtet. Bei Übersichts- und Saalaufnahmen kann eine vollständige Vermeidung der Abbildung einzelner Personen jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die Rechte der abgebildeten Personen, insbesondere nach § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bleiben unberührt. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 10 Datenschutz
Die im Zuge der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes – KSchG) bleiben unberührt. Soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des UGB ist, wird als Gerichtsstand das für 1090 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026
